Dr. Arne Leue

Dr. Arne Leue ist seit mehr als 15 Jahren als selbständiger Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht tätig.

Selbst erfahrener Unternehmer berät und vertritt er vorrangig Unternehmen, etwa im Bereich der Vertragsgestaltung, in gesellschaftsrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen und sonstigen unternehmensbezogenen Fragestellungen sowie bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien und übernimmt – soweit erforderlich – die Vertretung der Unternehmen vor den Gerichten. Darüber hinaus berät er Gesellschafter und Geschäftsführer in Bezug auf Risikomanagement, Unternehmensübergang und erbrechtliche Regelungen.

Dabei steht stets die praxisorientierte Optimierung von Abläufen und Prozessen – unter Berücksichtigung der rechtlichen Notwendigkeiten – im Vordergrund.

Dr. Arne Leue ist selbst auch außerhalb seiner anwaltlichen Tätigkeit seit vielen Jahren in mehreren Gesellschaften unternehmerisch tätig und berät „aus der Perspektive des Unternehmers“ mit Verständnis für die praktischen Probleme und Möglichkeiten und mit „Blick auf das Wesentliche.“

Lehrtätigkeiten

Projekte / Referenzen

  • Ständige Beratung und Vertretung kleiner und größerer mittelständischer Unternehmen aus verschiedenen Branchen, darunter Bau- und Großhandelsunternehmen, IT- und Luftfahrt.
  • Langjährige Erfahrung in projektorientierter Beratung, Vertragsgestaltung, unter anderem auch im Gesellschaftsrecht, Betreuung und Begleitung von Startup-Unternehmen.
  • Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien. Prüfung und Gestaltung komplexer Immobilienkaufverträge in Zusammenarbeit mit verschiedenen Notariaten.
  • Konzeptionierung und Gestaltung individueller erbrechtlicher Verfügungen und Verträge und gegebenenfalls Ergänzung um persönliche Erklärungen zu Vorsorge und Patientenrechten (Patientenverfügungen).
  • Beratung und Betreuung in Nachlassangelegenheiten.
  • Gerichtliche Vertretung von Mandanten vor verschiedenen Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.

Veröffentlichungen

  • „Die neuen Formvorschriften des Privatrechts“, LIT-Verlag, 2002