Bau- und Architektenrecht

Wir beraten Unternehmen, Architekten und Sonderfachleute sowie Industrieversicherer in allen Fragen des privaten Bau- und Architektenrechts.

Das Entwickeln, Überprüfen und Verhandeln Ihre Bau- und Architektenverträge ist unser Geschäft. Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle baurechtlichen Verträge, gleich ob es sich um Einheitspreis-, Detail-Pauschal-, Gobal-Pauschal-, GMP- oder Partneringverträge handelt.

Die fachkompetente rechtliche Begleitung von Baumaßnahmen gehört – ebenso wie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung – zu unserer täglichen Arbeit. Die frühzeitige Einbeziehung rechtlicher Kompetenz mit dem Ziel, Meinungsverschiedenheiten der Vertragspartner frühzeitig einer Klärung zuzuführen, ist ein wirtschaftliches Erfolgskonzept.

Wir begleiten Sie vom Vertragsabschluss bis zur Schlüsselübergabe. Wir beraten Sie im Architekten- und Ingenieurrecht von der Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Komplexe Bauvorhaben mit einer Vielzahl von Gewerken und lange Zeiträume von der Entwurfsplanung bis zur Genehmigung beinhalten Risiken, die durch eine geeignete Vertragsgestaltung minimiert werden können. Ausgewogene Verträge und eine klarer Risikozuordnung können nicht immer verhindern, dass es zu Differenzen und Streitigkeiten zwischen den Baubeteiligten kommt. Wir setzen auf außergerichtliche Konfliktlösung zum Interessenausgleich, scheuen aber auch die streitige Auseinandersetzung nicht.