BGH: Im Rahmen der Belegprüfung darf der Mieter auch Zahlungsbelege einsehen
Dr. Alexander Tap Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Senat des Bundesgerichtshofs hat die Rechte des Mieters im Zusammenhang mit der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen gestärkt. Zur Kontrolle der Nebenkostenabrechnung hat jeder Mieter das Recht, sich vom Vermieter die Abrechnungsunterlagen vorlegen…